HEIRATSVERTRAG

MELCHIOREN HEMBACH  - ANNA FREYLINGHS

25. 6. 1619


Ein Rheinbacher Bürger hat in einem Privatarchiv den nachstehenden Heiratsvertrag zwischen dem Sohn des damaligen Bürgermeisters von Euskirchen und der Tochter des damals schon verstorbenen Bürgermeisters von Rheinbach »aufgestöbert«, den wir hier in seinem Originaltext wiedergeben.

(Veröffentlicht in: „kultur und gewerbe“ Rheinbach, Mai 1965)


In Gottes Namen Amen ist heut Dags anders genandt, zur Ehre Gottes, Fortpflanzung Christlichen Geschlechts und guter Freundschaft ein Heyratstractat und beschluß übermits Göttlichen Segens und zu End beschriebener Verwandten und Freundt Rath und gutem Vorwissen tractiert und beschlossen zwischen dem Ehrenthaften und wollerfahrenen Melchior Hembach; der Ehrentachtpar‑ Wolfürnamen, Ehrenthusamen Balthasar Hembach, dero Statt und hohen Gerichts Euskirchens Bürgermeister und Schöffen und Elisabeth von Randeroth Ehelüthe ehelicher Sohn an einem, so dann auch der Ehrenthusamen Caspar Frylings abgelebten Bürgermeister und Schöffen dero Statt Rheinbach, Agnes Wynzen Ehleute, Ehlige Tochter am andern Theil Gestalt dieselbe sich ins Künftig nach begangenem Kirchgang zum Ehlichen Gemahl, Tisch‑ und Bedtgenossen haben und behalten sollen, eins den andern, die Zeit ihres Lebens alle eheliche Treue und Pflicht zu liebt zu leidt und sonst ihm allen zudragenden Fällen besten Vermögen treulich thun und leisten sollen und wollen.

 

Zu welchem Ehlichen und Ehrenstandts Liebe Vorstandt, der Vater Balthasar gemelt seinem Sohn Melchioren in donationem propter nuptias ahn sein künftiges Ehegemahl Anna An- und beyzubringen angelobt und versprochen Jährlichs Martini gehn Reimbach zu liebern, Sechs Malder Korn und Sechs Malder Haber Guter Früchte Münster Eifflischer Maße und zwei Malder Gerste gleicher Maße, doch die zwei Malder Gerste sollen zu gefallen des Vatters das erste Jahr allein geliebert werden. So verspricht und gelobt auch der Vatter zusambt seiner jetzigen Hausfrauen der Ehr Und thugendsamen Maria Lapp gemelt Ihren Sohn fürbaß in diese Ehe zu geben. Ein Beth mit allem seinem Zubehör, ein Par Leylachen nebs allerhandt Hauszierrath; und den hochzeitlichen Ehrentag mit einem Foder Wein, zwei Hammeln, einem Malder Korn, mit ehlicher bürgerlicher Kleidung dem Sohn beizusteuern.

 

Hingegen hat der Ehrenhaffe Christian Palmerschem Bürgermeister der Statt Reimbach, obwoll Stiefvatter, dennoch Vätterlich, samt seinem Ehgemahl Agneß Wintzen angelobt und versprochen ihrer Tochter Anna künftiger Hochzeiterinn nach vollzogenem Ehrendag würklich Ehgemahl in Dotern zu geben und einzureümen, auch an ihr künftig Ehgemal in Dotem zu bringen Vier Morgen Oedland in jeder Stadt, dieselben drei Jahre nacheinander in den Saamen zu stellen. Einen Morgen Beden, Ein Ordt Gardens, Zwa Khö, Eyn Rindt, zwey Vasel-Schwein, Ein halb Viertel Schaff, alles mit von den ärgsten noch von den besten. Vier Malder Korn, zwey Malder Gerste, Ein Malder Weiß, Ein Beth mit seinem Zobehör.

 

Die Tochter ihres Stadt Gelegenheit nach zu ihrem Künftigen Ehrendag Bürgerlich zu kleiden und die übrige Hochzeitskosten ohn Hinderung künftiger Eheleuth auszurichten mit diesem Vorbehalt, daß die zugehörigen Gulden und Silbern Hochzeitliche Zierath an seids des künftigen Hochzeiters woll beigestellt werde.

 

Solle der allmächtige Gott, diese künftige Eheleut mit Leibs‑Erben hoffenzlich begnaden und der oder dieselbe bei Leben oder auch nach Todt eines oder beider Eltern absterben würden so soll Alles das wie auch sonst in allen anderen Sterbund Beifällen, alles Vermöge geistlichen Landt‑Rechts dem zurückfallen, der die Erbgüter, hinkommen, erreichen, haben und behalten.

 

Würde auch dem allmächtigen Gott gelieben, für gehaltenem hochzeitlichen Ehrentag einen von diesen beiden künftigen Eheleuten mit Todt abzufordern, davor sein Allmacht gebeten woll sein, soll der Uberlebende aus des Verstorbenen Verlassenschaft den Werth von Hundert Reichs Thaler damit erarben.

 

Das diese vorgesetzte Sachen, mit Belieben allerseits sowohl Primeigerlen als Beigeforderter Freundschaft also woll wißentlich vertragen und werklich vollenzogen sollen worden ist dieser Heyraths‑Tractat derüber beschrieben, von Beiden künftigen Eheleuten derselben lieben Eltern und beiderseits Freundschaft underschrieben.

 

Verhandelt also zu Reimbach Dinstag den fünf und zwantzigsten Tags Juny Ihm Jahr unserer Erlösung Thausent Sechs Hundert neunzehn.

 

gez.

Melchior Hembach

Balthasa Hembach

Maria Lapp

Johan Heymbach

Johann Boschammersch

Hubertus Goddach

 

Anna Freilinghs

Christian Palmerschem

Angnesia Wintzen

Georgius Schensch

Andreas Schwarzenberg

Johan Fryling

Dethtrich (Kerber?)

Peter Schensch

Heylichsbeschließung zwischen Melchioren Hembach und Anna Freylinghs ahm 25.ten Juny Anno 1619