In
Gottes Namen Amen ist heut Dags anders genandt, zur Ehre Gottes,
Fortpflanzung Christlichen Geschlechts und guter Freundschaft ein
Heyratstractat und beschluß übermits Göttlichen Segens und zu End
beschriebener Verwandten und Freundt Rath und gutem Vorwissen tractiert
und beschlossen zwischen dem Ehrenthaften und wollerfahrenen Melchior
Hembach; der Ehrentachtpar‑ Wolfürnamen, Ehrenthusamen Balthasar
Hembach, dero Statt und hohen Gerichts Euskirchens Bürgermeister und Schöffen
und Elisabeth von Randeroth Ehelüthe ehelicher Sohn an einem, so dann
auch der Ehrenthusamen Caspar Frylings abgelebten Bürgermeister und Schöffen
dero Statt Rheinbach, Agnes Wynzen Ehleute, Ehlige Tochter am andern Theil
Gestalt dieselbe sich ins Künftig nach begangenem Kirchgang zum Ehlichen
Gemahl, Tisch‑ und Bedtgenossen haben und behalten sollen, eins den
andern, die Zeit ihres Lebens alle eheliche Treue und Pflicht zu liebt zu
leidt und sonst ihm allen zudragenden Fällen besten Vermögen treulich
thun und leisten sollen und wollen.
Zu
welchem Ehlichen und Ehrenstandts Liebe Vorstandt, der Vater Balthasar
gemelt seinem Sohn Melchioren in donationem propter nuptias ahn sein künftiges
Ehegemahl Anna An- und beyzubringen angelobt und versprochen Jährlichs
Martini gehn Reimbach zu liebern, Sechs Malder Korn und Sechs Malder Haber
Guter Früchte Münster Eifflischer Maße und zwei Malder Gerste gleicher
Maße, doch die zwei Malder Gerste sollen zu gefallen des Vatters das
erste Jahr allein geliebert werden. So verspricht und gelobt auch der
Vatter zusambt seiner jetzigen Hausfrauen der Ehr Und thugendsamen Maria
Lapp gemelt Ihren Sohn fürbaß in diese Ehe zu geben. Ein Beth mit allem
seinem Zubehör, ein Par Leylachen nebs allerhandt Hauszierrath; und den
hochzeitlichen Ehrentag mit einem Foder Wein, zwei Hammeln, einem Malder
Korn, mit ehlicher bürgerlicher Kleidung dem Sohn beizusteuern.
Hingegen
hat der Ehrenhaffe Christian Palmerschem Bürgermeister der Statt
Reimbach, obwoll Stiefvatter, dennoch Vätterlich, samt seinem Ehgemahl
Agneß Wintzen angelobt und versprochen ihrer Tochter Anna künftiger
Hochzeiterinn nach vollzogenem Ehrendag würklich Ehgemahl in Dotern zu
geben und einzureümen, auch an ihr künftig Ehgemal in Dotem zu bringen
Vier Morgen Oedland in jeder Stadt, dieselben drei Jahre nacheinander in
den Saamen zu stellen. Einen Morgen Beden, Ein Ordt Gardens, Zwa Khö, Eyn
Rindt, zwey Vasel-Schwein, Ein halb Viertel Schaff, alles mit von den ärgsten
noch von den besten. Vier Malder Korn, zwey Malder Gerste, Ein Malder Weiß,
Ein Beth mit seinem Zobehör.
Die
Tochter ihres Stadt Gelegenheit nach zu ihrem Künftigen Ehrendag Bürgerlich
zu kleiden und die übrige Hochzeitskosten ohn Hinderung künftiger
Eheleuth auszurichten mit diesem Vorbehalt, daß die zugehörigen Gulden
und Silbern Hochzeitliche Zierath an seids des künftigen Hochzeiters woll
beigestellt werde.
Solle
der allmächtige Gott, diese künftige Eheleut mit Leibs‑Erben
hoffenzlich begnaden und der oder dieselbe bei Leben oder auch nach Todt
eines oder beider Eltern absterben würden so soll Alles das wie auch
sonst in allen anderen Sterbund Beifällen, alles Vermöge geistlichen
Landt‑Rechts dem zurückfallen, der die Erbgüter, hinkommen,
erreichen, haben und behalten.
Würde
auch dem allmächtigen Gott gelieben, für gehaltenem hochzeitlichen
Ehrentag einen von diesen beiden künftigen Eheleuten mit Todt
abzufordern, davor sein Allmacht gebeten woll sein, soll der Uberlebende
aus des Verstorbenen Verlassenschaft den Werth von Hundert Reichs Thaler
damit erarben.
Das
diese vorgesetzte Sachen, mit Belieben allerseits sowohl Primeigerlen als
Beigeforderter Freundschaft also woll wißentlich vertragen und werklich
vollenzogen sollen worden ist dieser Heyraths‑Tractat derüber
beschrieben, von Beiden künftigen Eheleuten derselben lieben Eltern und
beiderseits Freundschaft underschrieben.
Verhandelt
also zu Reimbach Dinstag den fünf und zwantzigsten Tags Juny Ihm Jahr
unserer Erlösung Thausent Sechs Hundert neunzehn.
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